München/Landshut - pm (21.02.2021) Als Mandatsträger virtuell an einer Gemeinde- oder Stadtratssitzung mit Stimmrecht teilnehmen – das soll ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Landtag ermöglichen. „Davon profitieren alle: Die Kommunen erhalten mehr Handlungsspielraum, das Ansteckungsrisiko wird reduziert und die Mandatsträger können noch besser Ehrenamt, Familie und Beruf vereinbaren“, fasst Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) zusammen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte künftig auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen können. Rein virtuelle Sitzungen sollen aber ausgeschlossen bleiben, mindestens der Vorsitzende muss physisch anwesend sein. Die Regelung soll unabhängig von der Corona-Pandemie bis Ende 2022 in Kraft bleiben.
„Mit unserem Gesetzentwurf wird die kommunalpolitische Arbeit stark erleichtert. Und zwar nicht nur in der Corona-Zeit. Gerade Familien mit Kindern oder Menschen mit einem Handicap ist sehr geholfen, wenn sie an den Ratssitzungen von zu Hause aus teilnehmen können“, so Radlmeier. Der Stimmkreisabgeordnete für die Region Landshut betont, dass man sich weiterhin klar zur kommunalen Selbstverwaltung bekennt: „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir nichts erzwingen. Wir wollen vielmehr neue Möglichkeiten schaffen. Jede Gemeinde kann hier ihre individuell richtige Lösung finden“, unterstreicht Radlmeier.
Schon zu Beginn der Pandemie hatte der Vorsitzende der CSU/LM/JU/BfL-Fraktion im Landshuter Stadtrat, Rudolf Schnur, ein „Update“ der Vorgaben angeregt. „Ich freue mich, dass der Landtag hier nun eine rechtsichere Lösung schafft. Im Wirtschaftsleben sind moderne Sitzungsformen Alltag. Dank der neuen Regelungen können auch kommunale Gremien künftig virtuell tagen“, so Schnur. CSU-Stadtrat Maximilian Götzer begrüßt das Gesetzesvorhaben ebenfalls: „Vor rund einem Jahr habe ich die Initiative von Rudolf Schnur aufgegriffen und als Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung in Landshut die Thematik in unserem Landesverband vorgebracht. Es ist erfreulich, dass der Landshuter Impuls Gehör gefunden hat“, so Götzer.
Für die Dauer der Corona-Pandemie soll laut Gesetzentwurf außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, Entscheidungen, die den Gesamtgremien vorbehalten waren, auf die Ausschüsse zu übertragen. „Damit können Entscheidungen in kleineren Gremien getroffen werden. Das Infektionsrisiko wird damit gesenkt und die Kommunen bleiben weiter handlungsfähig“, erläutert Landtagsabgeordneter Radlmeier.
Weitere geplante Änderungen sehen vor, dass in 2021 Ortssprecherwahlen, Bürgerentscheide sowie Gemeinde- und Landkreiswahlen als reine Briefwahl erfolgen können. Bürgerversammlungen sollen heuer nicht zwingend durchgeführt werden müssen, sie sollen aber bis Ende März 2022 nachgeholt werden.
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurde diese Woche in erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt. Mit dem Entwurf befassen sich nun die Ausschüsse. Noch vor Ostern soll das Gesetz in Kraft treten.
Künftig soll man sich virtuell zu Sitzungen von Kommunalparlamenten zuschalten lassen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf behandelt der Landtag derzeit. - Foto: Josef Amann