Für bestimmte Bereiche im Stadtgebiet gilt für Hundehalter eine Leinenpflicht – festgelegt ist dies in der Sicherhe- itssatzung und Sicherheitsverordnung der Stadt. In letzter Zeit häuften sich jedoch Beschwer- den aus der Bürgerschaft, wonach sich einige Hundehalter nicht an diese Vorschrift halten würden. Das betrifft auch die Leinenpflicht.
Sie gilt seit seit 2009 auch für den Trimmpfad in den oberen Isarauen. Oberbürgermeister Hans Rampf bekam diesbezüglich jedoch einige Beschwerden.
Das Bild zeigt Oberbürgermeister Hans Rampf, Andreas Stadler vom Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt und Johann Schranner vom Stadtgartenamt.
Damit Hundehalter ihrer Pflicht nachkommen, fordert die Stadt daher nun zusätzlich visuell durch ein kürzlich an dortiger Stelle angebrachtes Hinweis-Schild dazu auf, dass Hunde an der Leine zu führen sind.
Für Hundehalter, die ihren Hund im Stadtgebiet frei laufen lassen möchten, sagte Rampf beim Ortstermin, gebe es ohnehin viele Möglichkeiten, damit sich das Tier auch artgerecht bewegen könne. Beispielsweise für Grasflächen in der Flutmulde und die Isarauen bestehe keine generelle Leinenpflicht. Unabhängig davon, ergänzte er, müsse auch hier der Hundehalter dafür sorgen, dass er den Hund jederzeit kontrollieren kann und dass dieser Passanten nicht belästigt oder gar verletzt.
Rampf appellierte im Rahmen der Halterhaftpflicht an die Hundehalter, dass auf die Erholungssuchenden und Freizeitsportler Rücksicht genommen werden müsse. "Gerade für den Trimmpfad ist ein gedeihliches Miteinander zwischen Joggern und Hundehaltern nur möglich, wenn sich letztere auch an die Vorschrift halten", betonte der Oberbürgermeister.