Landshut - pm (12.07.2019) Da aufgrund der jüngsten Niederschläge und der aktuell relativ niedrigen Temperaturen die Waldbrandgefahr in der Region zwischenzeitlich gesunken ist, wird das Grillverbot auf dem Grillplatz im Naherholungsgebiet Gretlmühle mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Es ist allerdings weiterhin zu beachten, dass das Grillen nur auf dem mit Baumstämmen begrenzten Grillplatz erlaubt ist und die Asche ordnungsgemäß in den bereitgestellten Metalltonnen entsorgt werden muss. Zudem sind die Öffnungszeiten – täglich von 9 bis 21 Uhr – unbedingt einzuhalten.