In einer Pressemitteilung teilte uns heute Nachmittag Dekan Siegfried Stelzner mit, dass die Gemeinde der evangelischen Christuskirche seit Donnerstag einem jungen, traumatisierten Mann aus dem syrischen vom IS besetzten Kriegsgebiet aus humanitären Gründen Kirchenasyl gewährt habe. Mit einem einstimmigen Beschluss hatte sich der Kirchenvorstand der Landshuter Stadtgemeinde dafür ausgesprochen.
Mit dem Kirchenasyl ermöglicht die Christuskirche Landshut dem jungen Syrer, seinen Rechtsweg in Deutschland auszuschöpfen. Die Gemeinde wird in rechtlichen und organisatorischen Fragen vom Beauftragten der Landeskirche beraten. Der jugne Flüchtling soltle nach Ungarn abgeschoben werden, weil er dort auf seinem Fluchtweg zuerst regiestriet wurde.
Hintergrund: Stellungnahme der Landessynode zum Kirchenasyl vom 3. April 2014
Viele Gemeinden sind heute konfrontiert mit der konkreten Frage, wie Flüchtlingen in einer humanitär und rechtlich schwierigen Lage geholfen werden kann.
Die Landessynode der evangelischen Kirche in Bayern hat sich in einem Synodalbeschluss im April 2014 dieses Themas angenommen:
‚Die Landessynode versteht und anerkennt das so genannte Kirchenasyl als gewissenhaft begründetes Engagement von Kirchenvorständen für Flüchtlinge. Kernanliegen ist die humanitäre Hilfe für Menschen, die auf Anerkennung als Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes und damit auf ein Bleiberecht in unserem Land oder zumindest auf eine Duldung hoffen.
Das so genannte Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum. Asyl gewährt allein der Staat. Aber es ist ein wertvoller Dienst am Rechtsstaat, wenn sich Christinnen und Christen aufgrund ihres Gewissens, ihrer Glaubensüberzeugung und ihrer ethischen Maßstäbe dafür einsetzen, dass Flüchtlinge zu ihrem Recht kommen. Fundamentalnorm des Rechtsstaates ist der Schutz der Menschenwürde, deren Unantastbarkeit auch und gerade bei Menschen auf der Flucht gewahrt und gesichert werden muss.
Die Landessynode zollt all jenen hohen Respekt, die dafür einstehen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und alle humanitären Erfordernisse erfüllt werden, damit Asylsuchende in unserem Land die Hilfe finden, die sie brauchen, um für sich Perspektiven für ihr weiteres Leben entwickeln zu können.
Die Landessynode bittet Staat und Behörden, in diesem Sinne das so genannte Kirchenasyl zu achten. Die Äußerung des Innenministers, Kirchenasyle nicht zu räumen, wird dankbar zur Kenntnis genommen. Wir verlassen uns darauf.
Kirchenasyl ist kein Affront gegen das Recht, sondern Dienst am Recht, das Leben zu schützen hat. Es stellt auch die Frage, ob und wie das geltende Recht und seine Anwendung verbessert werden müssen, um Asylsuchenden und ihrem berechtigten Wunsch nach einem Leben in Sicherheit gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitgemäßes Zuwanderungsrecht zu erarbeiten. Kirche und Diakonie sind seit langem im Gespräch mit politisch Verantwortlichen, um den dringlichen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Kirchenasyle unterstreichen die Dringlichkeit und verdienen umso mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung.'