Landshut (27.03.2017) Im Mittelpunkt des letzten Stadtgesprächs stand das Flexi-Rentengesetz. Als Referent konnte Wilhelm Rothwinkler (rechts im Bild) von der Rentenversicherung Bayern Süd gewonnen werden. Er verstand es, dieses sehr komplexe Thema auf sehr anschauliche und verständliche Art und Weise „an den Mann und die Frau zu bringen“. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand stellt eine Zäsur für die arbeitenden Menschen dar. Vor allem das abrupte Ausscheiden aus dem Berufsleben mit 65 bzw. künftig mit 67 Jahren ist für Viele ein Ereignis, das mit mancherlei großen und kleinen Problemen verbunden ist.
Ein gleitender Übergang in den dritten Lebensabschnitt kommt daher den Wünschen vieler Arbeitnehmer entgegen. Genau hier setzt das Flexi-Rentengesetz an. Es hilft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell zu gestalten. Ab dem 1. Juli 2017 können einmal Arbeitnehmer, die vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze, also des 65. bzw. künftig des 67. Lebensjahres, Arbeitszeit reduzieren und eine Teilrente beantragen, zu ihrer vorgezogenen Altersrente 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet.
Zum anderen besteht, wenn der Arbeitgeber mitmacht, die Möglichkeit, über das 65. bzw. 67. Lebensjahr hinaus weiterzuarbeiten. Für jeden Monat, in dem weitergearbeitet und keine Rente bezogen wird, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 %. Beiträge zur Rentenversicherung musste der Arbeitnehmer nach bisherigem Recht nicht entrichten. Ab 1. Januar 2017 ist insoweit eine Änderung in Kraft getreten. Der Arbeitnehmer kann gegenüber seinem Arbeitgeber erklären, dass er auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte. In diesem Fall erhöht sich dann einmal im Jahr die Rente durch die vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlten Beiträge.
Die vielen Fragen, die im Anschluss an das Impulsreferat an den Referenten gestellt wurden, zeigten, dass die Neuerungen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung durchaus mit den Wünschen und Vorstellungen der älteren Menschen übereinstimmen. Sie zeigten aber auch, dass das Rentenrecht für den „Otto-Normal-Verbraucher“ ohne Einschaltung eines Renten- und Steuerexperten nicht durchschaubar ist. Diese Tatsache veranlasste den Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Franz Wölfl, zu der Vermutung, dass auch nur eine Handvoll von Abgeordneten des Deutschen Bundestages imstande wären, die in den letzten Jahren beschlossenen Änderungen im Rentenrecht auf verständliche Art und Weise zu erklären. Es dürfe daher mit Fug und Recht gefragt werden, wer der eigentliche Rentengesetzgeber ist: das Parlament oder die Ministerialbürokratie, so Franz Wölfl abschließend.