Landshut - pm (03.07.2019) Der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Landshut wurde auf der Jahreshauptversammlung der LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. (LSVB) erneut zum Vorsitzenden gewählt. Damit ist sichergestellt, dass die Interessen der Landshuter Seniorinnen und Senioren auch in den nächsten drei Jahren auf Landesebene an einflussreicher Stelle wirksam vertreten werden.
Die LSVB ist die überparteiliche Dachorganisation der kommunalen Seniorenvertretungen in Bayern (Seniorenräte, Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen). Sie ist politisch aktiv und bündelt die Senioreninteressen in den Kommunen. Sie steht für Lebensqualität, Selbstbestimmung und Würde der älteren Generationen. Darüber hinaus engagiert sich die LSVB für die Integration alter Menschen in allen Lebenslagen, wendet sich gegen alle Formen der Ausgrenzung oder Abwertung, fördert Initiativen und Aktivitäten Älterer durch „Hilfe zur Selbsthilfe“, unterstützt aktives Zusammenleben, lebenslanges Lernen sowie den Dialog und die Solidarität zwischen den Generationen. Zur Zeit sind 200 kommunale Seniorenvertretungen Mitglied der LSVB. Darunter 25 Landkreise, die LHSt München und die weiteren bayerischen „Großstädte“ Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth und Erlangen. In den Gebietskörperschaften, die bei der LSVB Mitglied sind, wohnen rd. 1,7 Mio. Seniorinnen und Senioren, die 65 Jahre und älter sind, bzw. 2,1 Mio. Seniorinnen und Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Nach dem zwischen CSU und Freien Wählern geschlossenen Koalitionsvertrag wird die Bayerische Staatsregierung in dieser Legislaturperiode ein Seniorenmitwirkungsgesetz erarbeiten. Hierzu erklärte der alte und neue Vorsitzende der LSVB: „Die Bayerische Staatsregierung wäre gut beraten, wenn sie vor der gesetzlichen Regelung der Mitwirkungsmöglichkeiten der älteren Bevölkerung einen Blick auf die Landshuter Praxis werfen würde. Diese wäre als Blaupause für das geplante Seniorenmitwirkungsgesetz sehr geeignet: Der Seniorenbeirat der Stadt Landshut kann Anträge an die Stadt richten, kann diese Anträge in den zuständigen Ausschüssen in der Regel auch begründen, ist beratendes Mitglied im Sozialausschuss, hat ein Büro im Rathaus, wird von einer sehr kompetenten Mitarbeiterin der Stadt unterstützt und der Stadtrat stellt dem Seniorenbeirat alljährlich auch ein angemessenes finanzielles Budget zur Verfügung.“ Bei diesen Voraussetzungen macht es Spaß, für die berechtigten Belange der älteren Bevölkerung zu streiten, so Wölfl abschließend.