Fraktionschefin Sigi Hagl kommentiert die einstweilige Verfügung gegen März-Granda

Ich verstehe mal wieder diese ganze Aufregung nicht. Gegen eine einstweilige Verfügung kann man bekanntlich Widerspruch einlegen und sie - sofern die Behauptungen, die zu unterlassen sein sollen, zutreffen - auf diese Weise unschwer zu Fall bringen. - Gez. Konrad Dienst