Kommt die Stadt ihren Verpflichtungen bei der Wohnungsfürsorge nach? Die Landshuter Mitte fordert per Antrag die Vorlage entsprechender Zahlen. Das wollen die Stadträteder Landshuter Mitte (LM) mit einem Antrag an die Stadt vom 12. August erreichen. Hier der Wortlaut des Antrag zum Thema „Wohnen in Landshut":
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht in einem eigenen Rechtsgutachten darzulegen, ob die Stadt ihren Verpflichtungen bei der Wohnungsfürsorge nachkommt. Vorzulegen sind entsprechende Zahlen.
Begründung: Die Anzahl bezahlbaren Wohnraums sinkt. Die Stadt verfügt über kein Wohnungsamt mehr. Möglicherweise wirkt sich das Ergebnis des Rechtsgutachtens aus auf die Aufstellung des kommunalen Haushaltes Landshuts.
Die Stadtverwaltung möge unter Bezug auf die von der Kollegin Frau Sigi Hagl gestellten Plenaranfrage Nr. 158 und die Antwort Nr. 4) durch den Herrn Oberbürgermeister im Nov. 2013 darlegen, was hier in der Zwischenzeit geschehen ist, damit die Stadt Landshut in der nächsten Runde der Kappungsgrenzen-Verordnung (Fortschreibung 2015) berücksichtigt bzw. aufgenommen wird.
Begründung: Hier scheint in 2013 evtl. eine Frist versäumt worden zu sein. Die kommunalen Spitzenverbände hatten alle Mitgliedsstädte, so auch Landshut, im April 2013 informiert; die Stadt Erlangen beispielsweise hatte dies dann im Mai 2013 per Stadtratsbeschluss erledigt. Die Stadt Landshut hat drei Tage nach der Kabinettssitzung vom 23. Juli 2013 sich erst mit dem Thema im Plenum befasst – und konnte damit keinen Gremiumsbeschluss mehr rechtzeitig vorlegen.
gez.
Prof. Dr. Gabriele Goderbauer-Marchner
Prof. Dr. Thomas Küffner
Dr. Maria E. Fick
Hans-Peter Summer
Tilman von Kuepach