München - pm (19.12.2019) „Die Belegpflicht in der derzeitigen Ausgestaltung ist falsch und muss geändert werden. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Belegpflicht zu überarbeiten und diese realitätsnah zu gestalten. Weder möchte der Verbraucher für seine Butterbreze beim Bäcker einen Beleg, noch ist dies mit den heute zugelassenen Kassen aus überwachungstechnischen Gründen notwendig.
Die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 muss jetzt sofort weiter ausgeweitet werden. Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit ist für den Handel erfreulicherweise eine der wirtschaftlich besten Zeiten im Jahr. Dass man sich in dieser arbeitsreichen Zeit auch noch Gedanken über die Einführung von neuen Kassensystemen machen muss, ist eine weitere Gängelung für unsere Betriebe.
Bayerische Wirtschaftskraft erhalten wir nur durch vorrausschauendes Handeln und Vertrauen in das Handeln unserer
Unternehmerinnen und Unternehmer. Die eingeführte Belegpflicht ist eben dies nicht. Sie befeuert Misstrauen, sorgt für weitere Bürokratie, kostet aufgrund neuer Kassensysteme Geld und ist obendrein nicht umweltfreundlich. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Bei solchen Maßnahmen, die vermeintlichen Verbraucherschutz vorgaukeln, kann man nur feststellen: manchmal muss man mittlerweile den Verbraucher von dem Verbraucherschutz schützen. Der Kunde nimmt den Bon gar nicht mit - das wird jeder Metzger und jeder Bäcker aus der Praxis bestätigen.“ so BDS Präsidentin Gabriele Sehorz.