Bayern - pm (16.02.2022) „Die angekündigte Entscheidung des bayerischen Kultusministers, das strikte Verbot der privaten Handynutzung im bayerischen Schulgesetz zu entschärfen, folgt in ihrer Konsequenz einer bereits seit langem praktizierten alltäglichen Realität an den Schulen. Diese muss jedoch auch weiterhin von klaren Regelungen begleitet werden.
Die Vorgaben müssen von der Schulgemeinschaft vor Ort klar definiert sein.Viel wichtiger ist in diesem Kontext, dass der Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln, deren Nutzungsmöglichkeiten und auch Gefahren in den Erziehungs- und Unterrichtsprozess an den Schulen eingebunden ist.Gerade in einem modernen Unterricht können Smartphones pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden. Ein grundsätzliches Verbot mobiler Endgeräte an Schulen ist jedenfalls nicht mehr zeitgemäß“.