Landkreis Landshut (18.11-2016) Das hört sich gar nicht gut an. Nachdem die sogenannte Vogelgrippe in den letzten Tagen bei verendeten Wildvögeln am Bodensee und Chiemsee nachgewiesen werden konnte, gibt es nun auch im Landkreis Landshut einen ersten Verdachtsfall. Bei einem im Gemeindegebiet Niederaichbach tot aufgefundenem Schwan wurde durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim bei einem Schnelltest ein sogenannter H5-Erreger festgestellt.
Ob es sich tatsächlich um den
für Geflügel hochansteckenden H5N8-Virus handelt, wird eine weitere Untersuchung
am Friedrich-Loeffler- Institut zeigen. Aufgrund der bereits nachgewiesenen Fälle in
Bayern ist es jedoch sehr wahrscheinlich. Deshalb hat das Landratsamt Landshut am
Freitag eine Allgemeinverfügung für das gesamte Landkreisgebiet erlassen, die allen
privaten und gewerblichen Geflügelhaltern eine Stallpflicht für ihre Tiere auferlegt.
Damit soll verhindert werden, dass die Vogelgrippe von Wildtieren auf Haus- und
Nutztiere übergeht. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht jedoch für die
menschliche Gesundheit durch diesen Subtyp der Vogelgrippe keine Gefahr.
Nach der Allgemeinverfügung des Landratsamts müssen alle privaten und
gewerblichen Tierhalter, die im Landkreis Landshut Geflügel halten, ihre Tiere
„aufstallen“. Diese sogenannte „Aufstallung“ erfolgt in geschlossenen Ställen oder
unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln
gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Neben dieser Stallpflicht gelten für
alle Geflügelhalter bestimmte Verhaltensregeln, die das Einschleppen der
Vogelgrippe in den eigenen Tierbestand verhindern sollen. So sind die Eingänge zu
den Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, wie
beispielsweise Desinfektionswannen oder –matten zu versehen. Der Zukauf von
Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist
verboten. Gehaltene Vögel, die zur Aufstockung des Wildvogelbestandes wieder in
die Natur freigelassen werden sollen, dürfen nicht freigelassen werden. Die Ställe
oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebs-fremden Personen
nur mit betriebseigenen Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Die
verwendete Schutz- oder Einwegkleidung ist nach Verlassen des Stalles
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Ansprechpartner: Markus Mühlbauer, Pressesprecher
Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon: 0871/408-1836 Telefax: 0871/408-161836,
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unverzüglich abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegkleidung ist nach
Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. Nach jeder Einstallung oder
Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und
zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe
einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und
zu desinfizieren. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel,
frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel
oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus
sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit
gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung
nach näherer Anweisung des Landratsamtes Landshut zu reinigen und zu
desinfizieren. Zudem sind Geflügelbörsen und Geflügelmärkte sowie
Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt
wird, im Landkreis Landshut verboten.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und so lange, bis eine Gefährdung von Haus-
und Nutzgeflügelbeständen durch mit Vogelgrippe infizierte Wildvögel
ausgeschlossen werden kann. Sie ist im Amtsblatt Nr. 44 des Landkreises Landshut
vom 18.11.2016 auf der Internetseite (www.landkreis-landshut.de) unter
„Landratsamt“ – „Amtsblatt“ veröffentlicht. Unter dem Stichwort „Vogelgrippe“ finden
sich dort auf der Startseite auch weiterführende Informationen.
PM_AllgemeinverfügungVogelgrippe181116.docx
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