Landshut (13.05.20169 - Die Verwaltung wird beauftragt vor weiteren Entscheidungen über die Aufstellung oder Nichtaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05-33/3 "Zwischen Breslauer Straße, Liegnitzer Straße, Buchenlandweg und Zipserweg" eine schriftliche Bürgerinformation mit Rückmeldung aller Eigentümer durchzuführen.
Begründung:
Auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein mehrere Jahrzehnte altes Wohngebiet stellt eine Form der Enteignung dar. Um zu verhindern, dass erst im Verfahren (wie z.B. im Falle der Erikastraße) oder gar noch lnkrafttreten des Bebauungsplanes alle Vor- und Nachteile erkannt werden und zu Eigentümerprotesten führen, isi eine vorherige ausführliche und neutrale Darstellung aller möglichen Rechtsfolgen (Gegenüberstellung: gegenwärtiger und möglicher künftiger Zustand) geboten.
Sollte eine einmütige Zustimmung zu der nachträglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes vorliegen, wird dies der Stadtrat entsprechend als Auftrag verstehen.
gez.
Rudolf Schnur, Fraktionsvorsiizender.
Dr. Dagmar Kaindl
Helmut Radlmeier, MdL
lngeborg Pongratz
(alle Stadträte der CSU)