(17.08.2016) Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Ämter für Ausbildungsförderung verpflichtet, die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung ab dem 01.08.2016 zur Verfügung zu stellen. Solche gesetzlichen Zielvorgaben im festgesetzten Zeithorizont zu erfüllen, ist nicht immer einfach. Die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Bayer. Studentenwerken haben es geschafft.
Sie bieten seit dem 01.08. eine rechtswirksame elektronische Antragstellung ohne Vorlage eines persönlich unterschriebenen Antragsformulars in Papierform an.
Mit dem neuen Personalausweis und dem elektronischen Identitätsnachweises (eID) kann der Antrag nun vollkommen papierlos gestellt werden. Die Bayerischen Ämter für Ausbildungsförderung waren schon 2009 Vorreiter bei der Bereitstellung eines Online-Portals zur Antragstellung. Bisher mussten die Studierenden den Antrag jedoch trotzdem noch ausdrucken und in Papierform (Schriftformerfordernis) dem Amt vorlegen. Nun ist dies nicht mehr erforderlich.
Die neu eingeführte Funktionalität ermöglicht die elektronische Antragstellung mit Identitätsprüfung und wahrt damit auch das per Gesetz vorgeschrieben Schriftformerfordernis.
gez.
Doreen Steudte
Leiterin des Amtes für Ausbildungsförderung
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz