Mit dem Winterdienst beschäftigt sich ein Antrag der Landshuter Mitte. Dort heißt es: Seit 2012 gilt in Landshut eine – neue – Verordnung bezüglich der Räum- und Streupflicht der Bürger.
Im Verwaltungssenat damals (Leitung Thomas Keyßner, Bürgermeister, Grüne) nach den Argumenten der Verwaltung wurde festgelegt, dass an Werktagen ab 6 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr morgens zu räumen sei, abends bis 21 Uhr. Vorher galten die Zeiten 7 Uhr morgens, abends bis 20 Uhr.
Der Haus- und Grundbesitzerverein hat der Verwaltung seine Bedenken geäußert. Tatsächlich haben vergleichbare Städte diese Ausdehnung der Zeiten nicht in ihrer jeweiligen Verordnung. Es gibt offensichtlich auch juristische Argumente gegen die Regelung in der Stadt.
Wenn der Winter kommt... wer räumt wann den Schnee weg – und wie lange am Abend muss gestreut werden?
Die Landshuter Mitte hat an den Stadtrat folgenden Antrag gestellt:
Die Verwaltung möge die juristische Bewertung des diversen Stadträten vom Haus- und Grundbesitzerverein übermittelten Sachstandes neu und aktualisiert darlegen und nach den OLG-Beschlüssen die Verordnung betreff Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet aufheben und die Zeiten gemäß Vorschlag des Vereins ändern.
Außerdem beantragen wir einen Bericht vorzulegen über
a) etwaige Unfälle vor und nach Dezember 2012 (Zeitpunkt der Inkrafttretung der Verordnung) und
b) exemplarisch den Vergleich zu anderen Städten vorzulegen.
Begründung: Die rechtliche Begründung etwaiger Haftungsfragen durch die Verwaltung ist offensichtlich irrig. Die Räum- und Streupflicht in anderen Städten ist ebenfalls nicht den Landshuter Zeiten entsprechend. Argumente, dass Beschäftigte in Landshut als Verwaltungsstadt vor 7 Uhr ihre Arbeit aufnehmen, greifen nicht, da es auch Berufsgruppen gibt, die um 4 oder 5 Uhr morgens den Weg zur Arbeit haben.
gez.
Prof. Dr. Gabriele Goderbauer-Marchner, Fraktionsvorsitzende
Prof. Dr. Thomas Küffner;
Hans-Peter Summer;
Maria E. Fick;
Tilman von Kuepach