Jetzt geht auch die komplette CSU-Stadtratsfraktion, namentlich federführend MdL Helmut Radlmeier, beim Räum -und Streudienst mit einem aktuellen Antrag in die Offensive. Die jetzige Regelung beruhe auf "zwei Faschlaussagen des Rechtsanmts", heißt es in einer Pressemitteilung.
Hier der Antrag. Der Stadtrat möge beschließen, den Beschluss "Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet Landshut laut Verordnung vom 20.12.2012" aufzuheben und eine Regelung in Kraft zu setzen, die eine Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 19 Uhr vorsieht. Der genannte Beschluss ist aufgrund zweier Falschaussagen des Rechtsamtes der Stadt Landshut, die den Stadträten in der Sitzung des Verwaltungssenats vom 18. Juli 2013 vorgelegt worden ist, gefasst worden.
In der Stellungnahme des Rechtsamtes wird ausgeführt, Grundstückeigentümer könnten selbständig entscheiden, wann und ob sie_ihrer Räum., und Streupflicht nachkommen möchten. Zudem ist behauptet, außerhalb des Zeitraumes sei die Stadt Landshut verpflichtet, die Gehwege zu räumen. Beides ist falsch und rechtlich nicht haltbar. Der zum Winterdienst Verpflichtete muss im beschlossenen Zeitrahmen seiner Räum- und Streupflicht nachkommen. Eine Räum- und Streupflicht werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 19 Uhr ist ausreichend.
In vergleichbaren Städten wie Regensburg, Passau, Straubing und Rosenheim besteht eine Räum- und Streupflicht in einem Zeitrahmen, der auch von den Antragsstellern für Landshut gefordert wird. Die Rechtsprechung ist zudem eindeutig: Das Oberlandesgericht München hat am 16. April 2012 den Beginn des Haupt- und Berufsverkehr zwischen 7 und 8 Uhr eingeordnet. Andere Oberste Gerichte haben ähnliche Beschlüsse gefasst. Das Ende des Haupt- und Berufsverkehrs legen die Gerichte auf 20 Uhr fest.