Die Junge Union Landshut-Stadt - namentlich deren neuer Vorsitzender Ludwig Schnur - fordert im Lichte der Ereignisse in Köln (Foto Die Welt - Anm. der Red.) ein konsequentes Vorgehen gegen straffällige Zuwanderer und kritisiert die SPD für ihre bisherige Blockadehaltung bei der Abschiebepolitik. Aus Sicht der JU ist es ein Hohn für die Opfer in Köln und ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, dass kriminelle Zuwanderer selbst im Falle einer Verurteilung nicht abgeschoben werden könnten.
Die SPD hatte sich im Herbst noch geweigert das Strafmaß für eine zwingende Abschiebung krimineller Asylbewerber unter ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu setzen. Der Kreisvorsitzende der JU Landshut, Ludwig Schnur, erklärte dazu: „Es ist untragbar, dass die SPD mit ihrer Ablehnung gegenüber verschärften Rückführungen nun ein Bleiberecht für die Täter von Köln bewirkt haben könnte. Die SPD untergräbt mit ihrer fortgeführten Mulitkulti-Politik die Glaubwürdigkeit des Rechtstaats. Auch die SPD in Landshut sollte sich fragen, ob sie diesen Kurs noch weiter mittragen und die Täter von Köln im Land belassen will.“
Die JU Landshut fordert einen Katalog an Straftatbeständen, nach deren rechtskräftiger Verurteilung die zwingende Rückführung eines Asylbewerbers erfolgen muss. Nach dem Willen der JU Landshut soll der Straftatkatalog dabei sämtliche Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte des StGB enthalten. „Der Kontrollverlust, der an den deutschen Grenzen seit Monaten vorherrscht, darf sich nicht im Landesinneren fortsetzen. Es ist notwendig den offenbar vor der deutschen Rechtsordnung teilweise verlorengegangenen Respekt wiederherzustellen. Daher benötigen wir die klare Regelung, dass zugewanderte Personengruppen bei der Verurteilung nach manchen Straftatbeständen unabhängig vom konkreten Strafmaß die sofortige Ausweisung und damit die Verwirkung des Gastrechts ereilen muss“, so Schnur weiter.
Neben der Einführung des genannten Straftatenkatalogs fordert die JU ferner die Herabsetzung der Strafmaßschwelle zur Abschiebung von derzeit einem Jahr ohne Bewährung. Künftig soll auch bei einem geringem Strafmaß als ein Jahr, aber wiederholter Verurteilung des Straftäters die Abschiebung erfolgen. Diese Regelungen sollen dabei nicht nur für Asylbewerber und Inhaber eines Doppelpasses gelten, sondern auch für Geduldete und Empfänger subsidiären Schutzes. Ferner darf die unklare Herkunft des Straftäters, etwa bei fehlenden Passdokumenten, kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung sein. In diesen Fällen soll künftig auch in Flüchtlingslager außerhalb Deutschlands abgeschoben werden. Auch die Rückführung straffälliger minderjähriger Asylbewerber darf kein Tabu mehr sein. Deutschlandrat Dr. Thomas Haslinger dazu: „Wenn kriminelle Asylbewerber keinen Respekt mehr vor der Polizei haben, da sie keine Rückführung befürchten müssen, dann ist dieser Zustand nicht weiter tragbar und muss geändert werden.“
Deutschland räumt unbegrenzt Asylbewerbern – zwar oft umstritten – aber nach wie vor ein Gastrecht und den Schutz vor möglicher Verfolgung ein. Im Gegenzug darf aber sowohl der deutsche Staat als auch die Bevölkerung erwarten, dass unsere Gesetze und die hiesige Leitkultur in der Gastzeit geachtet werden. Wer dies nicht kann oder will, verliert aus Sicht der JU die Berechtigung eines weiteren Aufenthalts in Deutschland. Nur so kann eine Integration überhaupt gelingen. Nur so kann aber auch eine Restakzeptanz für die Asylpolitik in der deutschen Bevölkerung aufrechterhalten werden.
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Pressemitteilung der Jungen Union Landshut-Stadt
Landshut, 12. Januar 2016
JU Landshut: Konsequentes Vorgehen gegen straffällige Asylbewerber – SPD muss Blockade
bei Rückführungsvorschriften aufgeben
Die Junge Union Landshut-Stadt fordert im Lichte der Ereignisse in Köln ein konsequentes Vorgehen gegen
straffällige Zuwanderer und kritisiert die SPD für ihre bisherige Blockadehaltung bei der Abschiebepolitik.
Aus Sicht der JU ist es ein Hohn für die Opfer in Köln und ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, dass kri- minelle Zuwanderer selbst im Falle einer Verurteilung nicht abgeschoben werden könnten. Die SPD hatte
sich im Herbst noch geweigert das Strafmaß für eine zwingende Abschiebung krimineller Asylbewerber
unter ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu setzen. Der Kreisvorsitzende der JU Landshut, Ludwig
Schnur, erklärte dazu: „Es ist untragbar, dass die SPD mit ihrer Ablehnung gegenüber verschärften Rück- führungen nun ein Bleiberecht für die Täter von Köln bewirkt haben könnte. Die SPD untergräbt mit ihrer
fortgeführten Mulitkulti-Politik die Glaubwürdigkeit des Rechtstaats. Auch die SPD in Landshut sollte sich
fragen, ob sie diesen Kurs noch weiter mittragen und die Täter von Köln im Land belassen will.“
Die JU Landshut fordert einen Katalog an Straftatbeständen, nach deren rechtskräftiger Verurteilung die
zwingende Rückführung eines Asylbewerbers erfolgen muss. Nach dem Willen der JU Landshut soll der
Straftatkatalog dabei sämtliche Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte des StGB enthalten. „Der
Kontrollverlust, der an den deutschen Grenzen seit Monaten vorherrscht, darf sich nicht im Landesinneren
fortsetzen. Es ist notwendig den offenbar vor der deutschen Rechtsordnung teilweise verlorengegangenen
Respekt wiederherzustellen. Daher benötigen wir die klare Regelung, dass zugewanderte Personengrup- pen bei der Verurteilung nach manchen Straftatbeständen unabhängig vom konkreten Strafmaß die sofor- tige Ausweisung und damit die Verwirkung des Gastrechts ereilen muss“, so Schnur weiter.
Neben der Einführung des genannten Straftatenkatalogs fordert die JU ferner die Herabsetzung der Straf- maßschwelle zur Abschiebung von derzeit einem Jahr ohne Bewährung. Künftig soll auch bei einem gerin- gem Strafmaß als ein Jahr, aber wiederholter Verurteilung des Straftäters die Abschiebung erfolgen. Diese
Regelungen sollen dabei nicht nur für Asylbewerber und Inhaber eines Doppelpasses gelten, sondern auch
für Geduldete und Empfänger subsidiären Schutzes. Ferner darf die unklare Herkunft des Straftäters, etwa
bei fehlenden Passdokumenten, kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung sein. In diesen Fällen soll
künftig auch in Flüchtlingslager außerhalb Deutschlands abgeschoben werden. Auch die Rückführung
straffälliger minderjähriger Asylbewerber darf kein Tabu mehr sein. Deutschlandrat Dr. Thomas Haslinger
dazu: „Wenn kriminelle Asylbewerber keinen Respekt mehr vor der Polizei haben, da sie keine Rückführung
befürchten müssen, dann ist dieser Zustand nicht weiter tragbar und muss geändert werden.“
Deutschland räumt unbegrenzt Asylbewerbern – zwar oft umstritten – aber nach wie vor ein Gastrecht und
den Schutz vor möglicher Verfolgung ein. Im Gegenzug darf aber sowohl der deutsche Staat als auch die
Bevölkerung erwarten, dass unsere Gesetze und die hiesige Leitkultur in der Gastzeit geachtet werden.
Wer dies nicht kann oder will, verliert aus Sicht der JU die Berechtigung eines weiteren Aufenthalts in
Deutschland. Nur so kann eine Integration überhaupt gelingen. Nur so kann aber auch eine Restakzeptanz
für die Asylpolitik in der deutschen Bevölkerung aufrechterhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Schnur
JU-Kreisvorsitzender
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