NIEDERBAYERN. Bereits acht Todesfälle gab es bei Verkehrsunfällen im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern bis heute im Januar. Im Gegensatz dazu war im Januar 2015 nur ein Verkehrstoter festzustellen. Bei den acht Verkehrsunfällen waren verschiedene Unfallursachen ausschlaggebend, wie unangepasste Geschwindigkeit, insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnisse und Ablenkung des Fahrzeugführers.
Gerade in der Winterzeit ist eine an die Straßen- und Witterungsverhältnisse angepasste, langsamere Geschwindigkeit zwingend einzuhalten. Wer zu schnell unterwegs ist, läuft Gefahr, schon z. B. bei geringen Lenkbewegungen ins Schleudern zu geraten und dann von der Fahrbahn abzukommen oder mit anderen Fahrzeugen zu kollidieren.
Die Ablenkung des Fahrzeugführers als Unfallursache rückt in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus. Hier ist natürlich der Umgang mit dem Handy, insb. den Smartphones, zu nennen. Neben dem Telefonieren am Steuer, ist das Lesen und Schreiben von Textnachrichten mit einem deutlich erhöhten Unfallrisiko verbunden. Experten gehen davon aus, dass beim Telefonieren während der Fahrt die Auswirkung der Ablenkung mit einer Alkoholisierung von 0,8 Promille, beim Schreiben einer Textnachricht mit den Auswirkungen von 1,1 Promille zu vergleichen ist.
Wir appellieren daher an alle Fahrzeugführer, ihre Fahrgeschwindigkeit den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen und während der Fahrt auf die Nutzung des Handys zu verzichten. Die verbotswidrige Handynutzung wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt geahndet. Hierzu gehören neben dem Telefonieren sämtliche Bedienungsfunktionen, wie das Versenden oder das Abrufen von Textnachrichten sowie die Nutzung des Internets.