GRAFENAU/LICHTENECK (14.05.2016) - Beim Absturz eines Sportflugzeuges kam ein 62-jähriger Pilot ums Leben. Eine Obduktion der Leiche, sowie weitere Untersuchungen durch Spezialisten der Bundesstelle für Fluguntersuchung sollten weitere Aufschlüsse zur Unglücksursache geben. Ein Selbstmord ist nicht ausgeschlossen.
Diese Ermittlungsergebnisse liegen mittlerweile vor, sie liefern aber dennoch keine abschließende Aussage über die genaue Ursache des Absturzes. Weiterhin können Staatsanwaltschaft Passau und Kripo Passau auch eine Suizidhandlung nicht ausschließen.
Mit Hochdruck wurden die Ermittlungen der Verfolgungsbehörden, aber auch der Sachverständigen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung fortgesetzt. Mittlerweile liegen weitere Ermittlungsergebnisse vor.
Seitens der Beschaffenheit bzw. des Zustandes des Fluggerätes gibt es keinerlei Auffälligkeiten, die den Absturz hätten negativ beeinflussen können. Auch der Luftraum allgemein wurde in die Begutachtung mit einbezogen, auch hier ergaben sich keine Besonderheiten. Entgegen erster Berichterstattungen einzelner Medien darf zudem mitgeteilt werden, dass der 62-jährige Pilot sehr wohl den Sicherheitsgurt während des Fluges angelegt hatte. Aus Sicht der Gutachter ergeben sich somit keinerlei Anhaltspunkte, die einen genauen Rückschluss auf die Ursache des Absturzes geben könnten. Hinweise auf eine technische Ursache wurden nicht festgestellt. Das totalbeschädigte Fluggerät wurde seitens der Gutachter bereits freigegeben.
Die Obduktion der Leiche im Rechtsmedizinischen Institut in München ergab keine Anhaltspunkte auf eine krankheitsbedingte Auffälligkeit während des Fluges bzw. im Vorfeld des Absturzes.
Aus diesen vorstehend genannten Gründen und den Ermittlungsergebnissen von Staatsanwaltschaft Passau und Kripo Passau kann weiterhin ein suizidiales Handeln nicht gänzlich ausgeschlossen werden.