Landshut - pol (21.11.2022) Relativ egal sind einer 43-jährigen Vietnamesin wohl die rechtlichen Vorschriften zum Betrieb einer Gaststätte, nachdem sie am Freitag, 18. November, gegen 13 Uhr erneut kontrolliert worden war und abermals festgestellt werden konnte, dass sie für den Betrieb ihrer Gaststätte in der Ländgasse 122 keine Gaststättenerlaubnis besitzt.
Trotzdem hatte die Dame geöffnet und Gäste bewirtet. Eine erneute Anzeige nach dem Gaststättengesetz war die Folge.