Landshut - pol (13.01.2023) Absolut richtig hat sich am Donnerstag, 12. Januar, der Sohn eines ehemaligen Jägers verhalten, als er im Keller seines Anwesens Schrotpatronen gefunden hatte. Er verständigte deshalb die Polizei, die daraufhin die Munition abholte. Hätte der Finder die Munition ohne die entsprechende Erlaubnis selbst zur Polizei gebracht, hätte die ein Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz einleiten müssen. Deshalb der Hinweis, immer die Polizei in solchen Fällen verständigen.