Derzeit führt der Landkreis Landshut gemeinsam mit seinen Gemeinden im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes die Fortschreibung der Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung durch. Dazu wird eine Befragung aller Eltern von Kindern unter drei Jahren bis hin zu Schulkindern durchgeführt.
Dadurch können der Betreuungsbedarf und die Bedürfnisse der Eltern möglichst genau in die Bedarfsplanung einfließen.
Das Kreisjugendamt Landshut bittet als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Eltern um aktive Mitarbeit bei der Bedarfserhebung an Kinderbetreuungsplätzen. Nur so könne die Betreuungsqualität der Kinder optimiert und der weitere Ausbau des Betreuungsangebots bedarfsgerecht vorangetrieben werden. Besonders die Eltern können kompetent darüber Auskunft geben, was Kinder und Familien zur Unterstützung benötigen.
Die Fragebögen für die Elternbefragung wurden Anfang Januar verteilt und sollen noch bis 30.01.2015 an die jeweilige Wohnortgemeinde zurückgeschickt oder dort abgegeben werden. Für Rückfragen stehen Karin Boerboom und Barbara Hafer von der Kindertagesstätten-Fachberatung am Landratsamt Landshut unter Tel. 0871/408-1823 und -2189 zur Verfügung.