Karlsruhe - Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl im kommenden Mai ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht kippte heute, Mittwochvormittag, die entsprechende Regelung. Die Urteils-Begründung der Verfassungsrichter: Eine Sperrklausel verstoße unter anderem gegen die Chancengleichheit der Parteien.
Die Freie Wähler von Hubert Aiwanger, die Piraten, die ÖDP und die NPD werden damit sicher ins nächste Europäische Parlament einziehen. Gegen die Sperrklausel hatten mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage war, ob die nur in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2011 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde kassiert, weil es die Stimmengleichheit der Wähler und die Rechte kleiner Parteien verletzt sah. Daraufhin legte der Bundestag die Drei-Prozent-Klausel fest. Doch auch gegen diese Beschränkung gingen Verfassungsklagen ein.
Nach den Berechnungen des Bundeswahlleiters wären ohne Sperrklausel schon 2009 sieben weitere Gruppierungen aus Deutschland in das Europäische Parlament eingezogen: Freie Wähler, Republikaner, Tierschutzpartei, Familien-Partei, Piraten, Rentner-Partei und die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei). Die Details der Wahlen zum EU-Parlament darf jeder Mitgliedsstaat selbst regeln.