Im Frühjahr 2014 wird eine aktualisierte Auflage des Landshuter Adressbuches herausgegeben. Die Stadt Landshut hat damit die Adressbuchgesellschaft Ruf in München beauftragt, die neben dem Landshuter Adressbuch auch für zahlreiche andere Städte Adressbücher auflegt. Es enthält neben vielem Wissenswerten über die Stadt insbesondere die Anschriften aller Einwohner ab 18 Jahren, die in Landshut mit Wohnsitz gemeldet sind.
Nicht eingetragen werden diejenigen Einwohner, die der Veröffentlichung im Adressbuch schriftlich widersprochen haben. Des Weiteren wird das Adressbuch neben einem Behörden- und Vereinsteil auch einen Firmenteil enthalten, der Firmen, Gewerbe- und Handelstreibende sowie freiberuflich Tätige verzeichnet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner und Gewerbetreibende verlangen kann, nicht im Adressbuch 2014 zu erscheinen. Diese Anträge müssen bis spätestens 14. Februar eingegangen sein. Sie sind für den Einwohnerteil an das Bürgerbüro, hinsichtlich des Firmenteils an das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt zu richten Es gibt die Möglichkeit, die Übermittlungssperre schriftlich an die Stadt Landshut, Luitpoldstr.29, 84034 Landshut zu senden. Entsprechende Formulare sind jeweils dort oder online auf der Homepage der Stadt Landshut unter www.landshut.de/buergerbuero und dann unter dem Menüpunkt „Übermittlungssperren" erhältlich. Der Widerspruch kann auch gleich online unter der obigen Adresse und dann unter dem Menüpunkt „Adressbuch" erledigt werden.