Landshut. Die Verlängerung der Fußgängerzone bis zur Einfahrt zur Oberen Länd und die Veränderung der Fahrtrichtung in der Spiegel- und Balsgasse beantragt Stadträtin Christine Ackemrann (ödp, Foto) in einem Schreiben an die Stadt. Ebenso sollen die Fahrzeuge, die vom Dreifaltigkeitsplatz kommend Richtung Neustadt fahren, über die Balsgasse geführt werden. Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung, die von der Neustadt Richtung Dreifaltigkeitsplatz fahren, sollen die Spiegelgasse geradeaus bis zur Altstadt fahren, so dass sie ein ganz kurzes Stück durch die Fußgängerzone fahren müssen.
Die Stadträtin meint: "Da nur sehr wenige Fahrzeuge tatsächlich berechtigt sind, von der Neustadt kommend die Spiegelgasse zu befahren, ist die Fußgängerzone auf diesen paar Metern kaum belastet."
Begründung:
Die momentane Verkehrsregelung in der Spiegel- und Balsgasse ist wenig zufriedenstellend. Das Problem ist, dass sehr viele Fahrzeuge widerrechtlich von der Neustadt in Richtung Altstadt diese beiden Gassen befahren.
Diese verbotene Durchfahrt kann momentan nur von der Landshuter Polizei kontrolliert und geahndet werden. Da aber die Landshuter Dienststelle permanent unterbesetzt ist und zu viel Arbeit hat, wird hier viel zu selten kontrolliert. Das hat zur Folge, dass sich keiner an die Verbotsschilder hält.
Bei meinem Vorschlag kämen die widerrechtlich fahrenden Fahrzeuge in dem letzten Teil der Fußgängerzone an, in der die Verkehrsüberwacher der Stadt Landshut kontrollieren könnten, und die Stadt somit nicht mehr auf die Kontrollen der Polizei angewiesen wäre.
Wenn mehr kontrolliert wird, dann wird auch viel weniger durch die Spiegelgasse gefahren. Und somit erübrigt sich auch der im letzten Bau- und Verkehrssenat vertagte teure Umbau zur Fahrbahnverengung in der Mitte der Spiegelgasse.