In den kommenden Wochen werden dieFaschingsveranstaltungen und der Starkbierfeste deutlich zunehmen. Aufgrund dessen wird die Polizei insbesondere zur Nachtzeit ihre Präsenz auf den Straßen deutlich erhöhen. Die Erfahrungen zeigen, dass es immer wieder Personen gibt, die sich nach durchzechter Nacht alkoholisiert hinters Steuer setzen.
Enthemmt durch übermäßigen Alkoholeinfluss werden die entstehenden Gefahren immer wieder unterschätzt.
Die Polizei rät den Besuchern von Faschings- und Starkbierveranstaltungen eindringlich, den Nachhauseweg schon im Vorfeld verantwortungsbewußt zu planen. Das Bilden von Fahrgemeinschaften mit Festlegung des Fahrers hat sich bestens bewährt. Ebenso sinnvoll ist das letztlich kostengünstigere Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi.
Kritisch hingegen wird seitens der Polizei der vermeintlich gute Vorsatz gesehen, vor Fahrtantritt noch ein paar Stunden im Auto zu schlafen. Hier wird irrtümlicherweise oftmals angenommen, dass man schnell wieder voll fahrtüchtig sei. Nachdem sich aber der Alkoholgehalt im Blut nur sehr langsam abbaut, reichen ein paar Stunden "Pause" meist nicht aus. Immer wieder sind Trunkenheitsfahrten in den Morgenstunden bzw. an den Vormittagen nach den eigentlichen Veranstaltungen festzustellen.
Das Risiko von Verkehrsunfällen potenziert sich parallel mit zunehmender Alkoholmenge erheblich.
Was riskiert man mit einer Alkohol- oder Drogenfahrt ?
• Schwere Verkehrsunfälle mit drastischen Folgen
• Verlust des Führerscheins mit oft erheblichen Auswirkungen
• Hohe Geld- oder ggf. sogar Freiheitsstrafen
• Versicherungsschutz ist bei einem Unfall in Frage gestellt
• Hohe Schadensersatzforderungen bei Unfallfolgen
Deshalb wird die Polizei auch in diesem Jahr gerade während der "heißen Phase" die Zahl der Alkohol- und Drogenkontrollen auf den Straßen erheblich verstärken.
Nicht nur die Verkehrsteilnehmer wird die Polizei in der Faschingszeit besonders im Auge behalten, auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen wird ein weiterer Kontrollschwerpunkt sein. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang besonders auf die Verantwortlichkeit der jeweiligen Veranstalter hin. Schnaps und hochprozentige Mischungen dürfen keinesfalls an Minderjährige abgegeben werden. Die näheren Bestimmungen zum Thema "Jugendschutz" sind über den angefügten Link abrufbar.
Leider ereignen sich jedes Jahr auch schwerwiegende Unfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb von "Umzugswagen", die nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung genügen und die auch abseits gesperrter Umzugsstrecken für den Personentransport eingesetzt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere gegen das Personenbeförderungsgesetz und bei alkoholisierten Fahrzeugführern wird die Polizei entschieden einschreiten.
Beim Transport von Personen auf Umzugswägen ist eine Brüstungshöhe von mindestens 1 Meter vorgeschrieben. Außerdem dürfen sich Kinder nur in Begleitung Erwachsener auf der Ladefläche aufhalten.
Die Polizei Niederbayern wünscht Ihnen - unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen - ein unfallfreies und ausgelassenes Faschingstreiben.